Nicht zu Ende gedacht
Die real existierende Karikatur einer Gewerkschaft, also Ver.di, ist auf eine tolle Idee gekommen: Ein Betriebsrat soll einer Kündigung widersprechen können, wenn die Kündigung “vorrangig dem Zweck dient, die Anzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen zu reduzieren, ohne daß dies aufgrund der Auftragslage oder anderer dringender Gründe erforderlich ist”. Gleichzeitig soll ein ähnlicher Passus ins Kündigungsschutzgesetz aufgenommen werden.
Die Rhein-Main-Zeitung der F.A.Z. zitiert Ver.di-Funktionär Foullong wie folgt:
Die Unternehmensleitungen behielten einen Entscheidungsspielraum, was “dringende wirtschaftliche Gründe” seien, deretwegen man weiter betriebsbedingt kündigen dürfe. “Wir sagen: Es ist kein dringender wirtschaftlicher Grund, wenn nur noch mehr Gewinn gemacht werden und die Rendite gesteigert werden soll”, sagt Foullong. Wenn es nach einer solchen Gesetzesänderung zu einem Arbeitsgerichtsprozeß komme, meint er, müsse eben das Arbeitsgericht entscheiden, ob die Unternehmensleitung einen “dringenden wirtschaftlichen Grund” glaubhaft machen könne.
Bravo! Allerdings viel zu kurz gesprungen und die Arbeitslosen völlig ignorierend. Ich schlage daher als konsequente Ergänzung einen Einstellungszwang für Unternehmen vor, der nur aus “dringenden wirtschaftlichen Gründen” ausgesetzt werden kann. Dabei ist kein dringender wirtschaftlicher Grund, wenn dadurch “nur weniger Gewinn gemacht und die Rendite verringert würde”. Im Antidiskriminierungsgesetz ließe sich dann elegant noch ein entsprechendes Klagerecht abgewiesener Bewerber einbauen.

Einstellungszwang greift auch zu kurz. Deutschland braucht eigentlich viel mehr Enteignungen, finde ich.
Comment by statler — 26.08.2005 @ 8:09